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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Tesla die weitere teilweise Abholzung von Industriewäldern fortsetzen kann, um das Gebiet zu erweitern. Laut Dekret ist ein Sturz am Waldrand verboten.
Das staatliche Umweltamt genehmigte ursprünglich die Rodung von 82,9 Hektar Wald am 30. November. Am 7. Dezember legten jedoch zwei Umweltverbände Beim zuständigen Verwaltungsgericht Einspruch ein. Sie argumentierten, dass die Entwaldung geschützte Arten wie die Sandeidechse und die glatte Schlange in ihren unterirdischen Winterwohnungen töten würde. Aus diesem Grund hat das Gericht am 8. Dezember die vorläufige Clearingvereinbarung dringend gekündigt.
Am 10. Dezember erlaubte ein Verwaltungsgericht eine weitere Rodung des Waldes auf Teslas Baustelle, da es keinen zwingenden Grund gab, ihn auszusetzen. Dennoch legten Umweltorganisationen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein, das die Räumung des Gebiets vor Der Bekanntgabe einer Entscheidung in diesem Fall untersagte.
Heute wurde bekannt, dass Tesla die Arbeit an der Abholzung des Industriewaldes fortsetzen durfte, mit Ausnahme von Gebieten am Stadtrand. Laut Dekret leben hier überwinternde Sandeidechsen, die die Räumungsmaßnahmen kaum überstehen werden. Die Reinigung am Stadtrand und in der Fahrspur entlang der Autobahn war verboten. In anderen Teilen des Waldes, die zuvor für die Rodung zugelassen waren, ist die Fällung erlaubt.
© 2020, Eva Fox. Alle Rechte vorbehalten.
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